Buchführungspflicht * Die Voraussetzungen für einfache Buchführung liegen vor, wenn bei gewerblichen Unternehmen der Gewinn 50.000 € und der Umsatz 500.000 € jährlich nicht überschreiten. Das gilt auch für im Handelsregister eingetragene Einzelkäufleute (e. K.), nicht aber für andere Unternehmen, die im Handelsregister einzutragen sind.
Bei Freiberuflern bestehen keine Umsatz- und Gewinngrenzen, d. h. diese können auch bei mehr als 50.000 € Gewinn und mehr als 500.000 € Umsatz die einfachte Buchführung wählen bzw. beibehalten. >> zurück
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