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Sachbezugswerte 2010 

(1) für Freie Verpflegung
(2) für Kantinenmahlzeiten
(3) für Unterkunft und freie Wohnung
 

Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer in Form von freier/verbilligter Verpflegung, Unterkunft und Wohnung von seinem Arbeitgeber erhält, sind grundsätzlich als geldwerte Vorteile lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die für den Vorteil anzusetzenden Werte werden durch Erlass der obersten Finanzbehörden in der  Sachbezugsverordnung bestimmt.

(1) Freie Verpflegung

Erhält ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber freie Verpflegung, so sind folgende Sachbezugswerte, die auch für Jugendliche und Auszubildende gelten, anzusetzen:

Monatliche Werte für Verpflegungs-Sachbezüge, gültig für alle Bundesländer:

Personenkreis

Frühstück

Mittagessen

 Abendessen

Gesamt 

         
Für Arbeitnehmer (AN)

 

  monatlich 

 47,00 €

 84,00 €

 84,00 €

 215,00 €

  kalendertäglich

 1,57 €

2,80 €

2,80 €

7,17 €

         
Für Familienangehörige des AN*        
Volljährige (ab 18. Lebensjahr)
  monatlich 

 47,00 €

 84,00 €

 84,00 €

 215,00 €

  kalendertäglich

 1,57 €

 2,80 €

 2,80 €

 7,17 €

ab 14. bis vor Vollendung des
18. Lebensjahres
 
  monatlich

 37,60 €

 67,20 €

 67,20 €

 172,00 €

  kalendertäglich

 1,26 €

 2,24 €

 2,24 €

 5,74 €

ab 7. bis vor Vollendung des
14. Lebensjahres
  monatlich

 18,80 €

 33,60 €

 33,60 €

 86,00 €

  kalendertäglich

 0,63 €

 1,12 €

 1,12 €

 2,87 €

vor Vollendung des 7. Lebensjahres  
  monatlich

 14,10 €

 25,20 €

 25,20 €

 64,50 €

  kalendertäglich

0,47 €

 0,84 €

 0,84 €

 2,15 €

         
* die nicht beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind.

(2) Sachbezugswerte für Mahlzeiten in Kantinen und Gaststätten

Der Sachbezugswert einer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellten Mahlzeit in einer Kantine oder Gaststätte (mit zusätzlichen Anforderungen) ist mit 1/30 des jeweiligen Monatswertes anzusetzen.

Für Arbeitnehmer (auch für Jugendliche und Auszubildende) sind folgende Tagessätze massgeblich:

  • Frühstück: 1,53 €
  • Mittagessen: 2,73 €
  • Abendessen: 2,73 €

Die genannten Sätze gelten einschliesslich Getränken.

Praxistipp: 
Der Arbeitgeber kann diesen Vorteil (Kantinenmahlzeiten) pauschal mit 25 Prozent versteuern. In diesem Fall liegt beim Arbeitnehmer kein steuerpflichtiger Arbeitslohn und kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vor.

(3) Freie Unterkunft und freie Wohnung

Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft und freie Wohnung sind bis einschließlich 2007 in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich hoch. Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 gelten für die alten und neuen Bundesländer einheitliche Sachbezugswerte.

(3.1) Freie Unterkunft

Um eine Unterkunft handelt es sich im Gegensatz zu einer Wohnung dann, wenn die Räume keine in sich geschlossene Einheit bilden und kein selbständiger Haushalt (z. B. wegen Mitbenutzung von Küche, Bad, Toilette) geführt werden kann.

Seit 1.1.2002 ist nicht mehr von Bedeutung, wer die Kosten der Beheizung trägt.

Ist die Unterkunft mit mehreren Beschäftigten beleg, vermindern sich die Sachbezugswerte.

 Werte für Unterkunfts-Sachbezüge:        monatlich             kalendertäglich      
     
 Volljährige Arbeitnehmer:    
  Belegt mit 1 Beschäftigten 204,00 € 6,80 €
  Belegt mit 2 Beschäftigten

122,40 €

 4,08 €

  Belegt mit 3 Beschäftigten

102,00 €

 3,40 €

  Belegt mit mehr als 3 Beschäftigten

 81,60 €

 2,72 €

     
 Jugendliche und/oder
 Auszubildende:
   
   Belegt mit 1 Beschäftigten

 173,40 €

 5,78 €

   Belegt mit 2 Beschäftigten

 91,80 €

 3,06 €

   Belegt mit 3 Beschäftigten

 71,40 €

 2,38 €

   Belegt mit mehr als 3 Beschäftigten

 51,00 €

 1,70 €

     


Befindet sich die Unterkunft im Arbeitgeberhaushalt, gelten folgende Sachbezugswerte:

 Werte für Unterkunfts-Sachbezüge:         monatlich             kalendertäglich      
     
   Belegt mit 1 Beschäftigten 173,40 € 5,78 €
   Belegt mit 2 Beschäftigten

91,80 €

3,06 €

   Belegt mit 3 Beschäftigten

71,40 €

2,38 €

   Belegt mit mehr als 3 Beschäftigten

51,00 €

1,70 €

       

 

(3.2) Freie Wohnung 

Eine Wohnung ist eine geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein eigenständiger Haushalt geführt werden kann. Für die Überlassung einer Wohnung ist grundsätzlich die ortsübliche Miete (und nicht der Sachbezugswert für eine Unterkunft) massgebend. Falls der ortsübliche Mietpreis nicht festgestellt werden kann, sind folgende Werte anzusetzen:

  Unterkunft mit     a l l e  Bundesländer €/qm     
     
 normaler Ausstattung 3,55 €
 einfacher Ausstattung      2,88 €
     

Einfache Ausstattung liegt dann vor, wenn keine Sammelheizung oder kein Bad oder keine Dusche vorhanden ist.

 

 

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