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ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .

 

Abfindungen

Für eine vom Arbeitgeber veranlasste* oder gerichtlich ausgesprochene Auflösung des Dienstverältnisses können steuerfrei als Abfindung gezahlt werden:

  • 11.000,000 €  wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und das Dienstverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden hat,
  • 9.000,00 € wenn der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und das Dienstverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat
  • 7.200,00 € in allen anderen Fällen

 

* Auch wenn der Arbeitnehmer selbst, aber durch den Arbeitgeber veranlasst gekündigt hat

 

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