ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .
Auslagenersatz
Auslagen eines Arbeitnehmer für Rechnung des Arbeitgebers, beispielsweise für
- dienstliche Telefongespräche
- Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden
- Geschenke
- Reisekosten
können steuerfrei erstatten werden.