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ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .

 

Beihilfen

Geburts-, Heirats- und Notstandsbeihilfen.

Arbeitgeberzuschüsse aus Anlass der Geburt eines Kindes oder aus Anlass einer Eheschliessung können bis 315,00 € steuerfrei gezahlt werden.

Vorausseztung ist, dass die Beihilfen sind innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Ereignis in Geld oder Sachwerten geleistet werden. 

 

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