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ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .

 

Belegschaftsrabatte (Personalrabatte)

Belegschafts- oder Personalrabatte sind bis zu 1.080,00 € jährlich steuer- und sozialversicheungsfei. Dabei kann es sich um Vorteile aus dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen handeln.

Die Höhe des geldwerten Vorteils errechnet sich aus dem üblichen Endpreis der Ware abzüglich 4 %.

Beispiel: Fall 1 Fall 2
     
üblicher Endpreis 1.500,00 € 1.000,00 €
4 % Abschlag 60,00 € 40,00 €
ergibt     1.440,00 € 960,00 €
Freier Belegschaftsrabatt    . 1.080,00 €     1.080,00 €
     
zu versteuern 360,00 € 0,00 €
     

Belegschaftsrabatt kann mehrfach in Anspruch genommen werden, beispielsweise bei Stellenwechsel oder wenn gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse bestehen.

 

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