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ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .

 

Fehlgeldentschädigung (Mankogeld)

An Arbeitnehmer die im Kassendienst* beschäftigt sind, können pauschal monatlich 16,00 € Fehlgeldentschädigung steuer- und sozialversicherungsfrei erstatt werden.

Tatsächliche Kassenfehlbeträge können steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzt werden.

*auch bei Kassenführung in geringem Umfang, Praxisgebühr etc.

 

 

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