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ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .

 

Kinderbetreuung

Die kostenlose Betreuung der Kinder von Arbeitnehmern im firmeneigenen Kindergarten ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Aber auch ein Zuschuss bzw. die Übernahme von Kosten* für Kindertagesstätten und die Betreuung durch Tagesmütter sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und auch beim Arbeitgeber steuerliche berücksichtigungsfähig.

Vorausseztungen:

  • die Zahlung erfolgt direkt an die Betreuungseinrichtung
  • bzw. bei Zahlung an den Arbeitnehmer sind die angefallenen Kosten von diesem nachzuweisen
  • die Kinder sind noch nicht schulpflichtig bzw. nicht älter als sechs Jahre

 

* Unterbringung, Unterkunft, Verpflegung, Betreuung

 

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