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ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .

 

Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge

Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können folgende Zuschläge (auf den Grundlohn) steuerfrei erstatt werden:

  • -25 % bei Nachtarbeit
  • -50 % bei Sonntagsarbeit
  • -125% bei Feiertagsarbeit und am 31.12. ab 14:00 Uhr
  • -150% bei Arbeiten am 24.12. ab 14:00 Uhr, am 25.12., 26.12. und am 1.5.

Wird an Sonn- und Feiertagen auch nachts gearbeitet, kann der Nachtarbeitszuschlag zusätzlich gewährt werden.

 

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