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ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .

 

Telefonkosten

Der Arbeitgeber kann die gesamten Telefonkosten (Einrichtungskosten, Grundgebühr, Gesprächsgebühr) für einen Zweitanschluss steuerfrei erstatten, vorausgesetzt, dass dieser so gut wie ausschliesslich beruflich genutzt wird.

Wer beruflich mit seinem privaten Festnetz- oder Mobiltelefon telefoniert, kann durch Einzelaufzeichnungen (Tag, Gesprächsteilnehmer, Dauer, Gesprächsgebühr) den betrieblich veranlassten Anteil glaubhaft machen.

In Ausnahmefällen können Telefon-Auslagen auch pauschal erstattet werden, wenn diese regelmässig anfallen und über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten nachgewiesen werden.

Seit 2002 kann der Arbeitgeber aus Vereinfachungsgründen bis zu 20 % der Telefonkosten, höchstens jedoch 20 Euro monatlich, pauschal (ohne Einzelnachweis) steuerfrei erstatten.

 

 

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