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ABC der steuer- und sozialversicherungsfreien und -begünstigten Zuwendungen . . .

 

Umzugskosten

Die Erstattung bzw. Übernahme von Umzugskosten durch den Arbeitgeber sind steuerfrei, wenn der Umzug betrieblich/beruflich veranlasst ist.

Eine betriebliche/berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort erheblich verkürzt, und dadurch arbeitstäglich mindestens eine Stunde eingespart wird, der Wohnungswechsel im Interesse des Arbeitgebers stattfindet (Auszug aus einer Betribswohnung), oder doppelte Haushaltsführung beendet wird.

Der Arbeitgeber kann die tatsächlichen Kosten (Möbeltransport, Reisekosten, ...) oder folgende Pauschbeträge erstatten:

  Umzug ab 1.8.2004
   
für Ledige 561,00 €
für Verheiratete 1.121,00 €
für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört (außer Ehegatte) 247,00 €
   

 

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