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Einkommensteuer

Mit Einkommensteuer wird das Einkommen von natürlichen Personen besteuert. Der Einkommensteuer unterliegen (ausschliesslich) die folgenden sieben Einkunftsarten (Einkünfte 1-7). Bei der Ermittlung des zu versteuenden Einkommens werden auch persönliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen, z. B. mit Freibeträgen und Sonderausgaben, berücksichtigt.

Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen erhoben, das strikt nach folgendem Berechnungsschema ermittelt wird:

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (1)*
+   Einkünfte aus Gewerbebetrieb (2)*
+   Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (3)*
+   Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (4)
+   Einkünfte aus Kapitalvermögen (5)
+   Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (6)
+   Sonstige Einkünfte (7)
=   Summe der Einkünfte
-   Altersentlastungsbetrag
-   Freibetrag für Land- und Forstwirte
=   Gesamtbetrag der Einkünfte
-   Verlustabzug
-   Sonderausgaben
-   aussergewöhnliche Belastungen
=   Einkommen
-   Freibeträge- Härteausgleich
=   zu versteuerndes Einkommen
   

Einkommensteuertarif

Die Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen. Zu unterscheiden sind der Grundtarif und der Splittingtarif (bei Zusammen- veranlagung). Der Einkommensteuertarif 2005 gliedert sich in vier Zonen. Die folgende Tabelle zeigt den Aufbau des Grundtarifs:

Zone   zu versteuerndes Einkommen     (Grenz-)Steuersatz (von... bis ... )  
     
Nullzone von 0 bis 7.664 € 0 %
1. Progressionszone    von 7.665 bis 12.739 € 15 % bis 25 % ansteigend
2. Progressionszone von 12.740 bis 52.151 € 25 % bis 42 % ansteigend
Proportionalzone ab 52.152 € 42 %
     

Aus Einkommensteuertabellen können die Steuerbeträge einfach abgelesen werden.

Vorauszahlungen

Für Steuerpflichtige die Ihre Einkommensteuer selbst an das Finanzamt abführen, wie beispielsweise Gewerbetreibende oder Freiberufler, setzt das Finanzamt Vorauszahlungen aufgrund der voraussichtlich zu zahlenden Einkommensteuer fest. Stichtage für Voraus- zahlungen von Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und der 10. Dezember.

Einkommensteuererklärung

Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres.

Anmerkungen

Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer sind keine eigenen Steuerarten, sondern lediglich besondere Erhebungsformen der Einkommensteuer.

 

*Bei Freiberuflern/Einzelunternehmern und Personengesellschaften ist nicht das Unternehmen, sondern der Unternehmer steuerpflichtig. Der Gewinn ist steuerpflichtig, unabhängig davon, ob er entnommen wird oder nicht.

 

 

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