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Wichtige Verjährungsfristen (gültig seit 2002)


Mit der großen Schuldrechtsreform sind die Verjährungsfristen im BGB angepasst worden. Seit 1.1.2002 beträgt die Regelverjährungsfrist nach § 195 BGB drei Jahre (*).

Trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr.

(*) Weitere Verjährungsvorschriften finden sich in Spezialgesetzen wie dem HGB, AktG und GmbHG. Durch ein Anpassungsgesetz, das am 15.12.2004 in Kraft getreten ist, sind auch dort Änderungen vorgenommen worden, die wir in Kürze hier veröffentlichen.