Bei folgenden Aufgabenstellungen stehen wir Ihnen zur Verfügung:
schwerpunktmäßig für Unternehmen von 0 bis 50 Mitarbeiter,
unabhängig von der Unternehmensgröße.
Service für Selbstbucher / Insourcing
Sie möchten Ihre Buchführung selbst erledigen, von Anfang an (z. B. als Gründer), die außer Haus gegebene Buchführung zurückholen oder einen Mitarbeiter damit beauftragen?
Neben praxisorientierten Seminaren und Workshops bieten wir Ihnen
*weitere/umfassendere Programme auf Anfrage.
Unterstützung bei der Businessplanerstellung für bestehende Unternehmen
Außer zur Gründung gibt es im Leben eines Unternehmens viele weitere Anlässe, die das Erstellen eines Businessplans notwendig oder wünschenswert machen, wie beispielsweise ...
Bei der Erstellung von Businessplänen stehen wir Ihnen begleitend zur Verfügung oder übernehmen die Erstellung auch komplett.
Unterstützung bei der Businessplanerstellung für den Antrag auf Gründungszuschuss - einschließlich autorisierter fachkundiger Stellungnahme
Sie möchten sich selbstständig machen und dazu den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur beantragen? Dazu sind bestimmte formelle Voraussetzungen zu erfüllen, wie die Vorlage eines individuellen und aussagefähigen Businessplans und einer Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundigen Stellungnahme).
Neben Businessplan-Workshops in denen Sie unter fachkundiger Anleitung Ihren individuellen und abgabefertigen Businessplan erstellen, bieten wir Ihnen auch
Wichtiger Hinweis:
Gründungszuschuss in der alten Fassung kann nur noch bis 31.10.2011 beantragt werden. Eine Fristgerechte Antragstellung setzt voraus, dass bis dahin auch das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit angemeldet ist.
Sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind (die durchaus zu bewältigen sind), besteht nach alter Fassung noch ein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss, nach neuer Fassung nicht mehr. Zudem ist nach neuer Fassung die Förderung deutlich geringer. Konkret: Gründungszuschuss n. F. bedeutet im günstigsten Fall ca. 6.000 Euro und im Falle einer Ablehnung bis über 20.000 Euro weniger Förderung.
Berichterstellung für die Weiterbewilligung des Gründungszuschusses
Gründungszuschuss gliedert sich in zwei Phasen. Das gilt sowohl für die alte wie für die neue Fassung. Die Weitergewährung nach alter Fassung bedeutet einen weiteren Zuschuss in Höhe von 1.800,00 Euro und ggf. zusätzlich rd. 600,00 Euro Ersparnis beim Krankenversicherungsbeitrag.
Für die zweite Phase (Weitergewährung) ist ebenfalls ein Antrag erforderlich. Diesem ist ein Bericht über die bisherige und eine Prognose über die zukünftige Geschäftsentwicklung beizufügen.
Auch bei der Erstellung dieses Berichtes sind wird behilflich oder übernehmen die komplette Ausarbeitung (auch zum Festpreis von derzeit 160,00 Euro zzgl. USt).
Bitte beachten Sie, dass für die Ausarbeitung dieses Berichtes Buchführungsdaten benötigt werden (und eigentlich auch vorliegen müssten). Die Erstellung der Buchführungsdaten ist im Pauschalpreis nicht enthalten! Im Bedarfsfalle können wir diese – auch gemeinsam mit Ihnen – zügig erstellen.